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Kartellamt gegen Lockerung des Wettbewerbsrechts für Verlage und TV-Sender

Archivmeldung vom 06.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt wehrt sich gegen die von der Bundesregierung angestrebte Lockerung des Wettbewerbsrechts für Verlage und Fernsehsender. "Das Kartellrecht ist flexibel genug", sagte Behördenpräsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Wettbewerbsbehörde die von Springer und Funke geplanten Gemeinschaftsunternehmen für Vertrieb und Vermarktung weiter kritisch prüfen wird.

"Was Springer und Funke vorhaben, hat natürlich eine andere Dimension, als wenn zwei Regionalzeitungen gemeinsam drucken oder ihre Blätter zusammen vertreiben", sagte Mundt der Zeitung.

Der Kartellamtspräsident wies überdies Vorwürfe zurück, dass das Kartellamt deutsche Medienunternehmen im internationalen Vergleich benachteilige.

Für viel Kritik, auch in der Politik, sorgt immer noch die Untersagung der gemeinsamen Videoplattform von ARD und ZDF sowie des Gemeinschaftsportals von RTL und ProSiebenSat1. "Dass die alte Idee der National Champions nun gerade in der Medienwirtschaft eine Wiedergeburt erfährt, bleibt hoffentlich ohne praktische Auswirkung", so Mundt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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