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Geoblocking für Fußball und Filme im Internet bleibt erlaubt

Archivmeldung vom 11.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die EU-Kommission hat ihr Vorhaben, Filme, Fernsehserien, Sportereignisse und Videos europaweit im Internet frei zugänglich zu machen, offenbar endgültig fallen gelassen. Das geht aus einem EU-Verordnungsentwurf "zum Geoblocking und anderen Diskriminierungsformen" im Binnenmarkt hervor, der dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) vorliegt. Die EU-Kommission veröffentlicht den Rechtstext voraussichtlich in zwei Wochen.

Der Entwurf verbietet es zwar grundsätzlich, Websites und die darauf angebotenen Produkte für Bürger aus anderen EU-Staaten zu sperren. Bereits Artikel eins stellt aber klar, dass audiovisuelle Dienste von dieser Vorschrift ausgenommen sind. Für Musik, E-Books, Software, Videospiele und Cloud-Dienste soll das Geoblocking-Verbot dagegen gelten – aber auch hier gibt es sehr weitreichende Ausnahmen. Außerdem gelten lange Übergangsfristen. So soll die neue Verordnung für urheberrechtlich geschützte Inhalte erst Mitte 2020 in Kraft treten.

Die EU-Kommission hatte das grenzenfreie Internet im digitalen Binnenmarkt zu Beginn ihrer Amtszeit zu einem ihrer wichtigsten politischen Ziele erklärt. Vor allem der dafür zuständige Kommissionsvize Andrus Ansip hatte dem Geoblocking deshalb zunächst den Kampf angesagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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