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dpa ruft wegen Fusion ddp/AP Kartellamt an

Archivmeldung vom 07.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Presse-Agentur GmbH hat das Bundeskartellamt zur Überprüfung der Fusion von ddp und dem deutschsprachigen Dienst der US-Nachrichtenagentur AP angerufen. Die Eigentümer von ddp, die Finanzinvestoren Peter Löw und Martin Vorderwülbecke, hatten am 7. Dezember 2009 den deutschsprachigen Dienst von AP übernommen, diesen Vorgang aber nicht bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet.

"Der Zusammenschluss unterliegt jedoch der deutschen Fusionskontrolle", sagte Thorsten Mäger, Partner der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller (Düsseldorf).

Als Folge des Zusammenschlusses werde die Zahl der Wettbewerber bei Nachrichtenagenturen in Deutschland erheblich reduziert. Dies berühre erkennbar die Angebotsvielfalt im Bereich der Presse. Die öffentliche Aufgabe der Presse sei zudem berührt, wenn zwei marktrelevante Nachrichtenagenturen von Finanzinvestoren kontrolliert werden, die den Erwerb als reines Investment und nicht als öffentliche Aufgabe ansehen. "Hinzu kommt, dass AP Deutschland bislang von einer nicht profitorientierten Genossenschaft mit weit über 1.000 Mitgliedern kontrolliert wurde. Nach dem Zusammenschluss werden die zwei Nachrichtenagenturen von zwei Privatpersonen kontrolliert", so Mäger weiter.

"Im Namen meiner Mandantin habe ich dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass wir sowohl im Fall, dass das Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt noch angemeldet werden oder das Bundeskartellamt von Amts wegen ein Entflechtungsverfahren einleiten sollte, beigeladen werden möchten", sagte der Anwalt.

Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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