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Vitamin-Doktor Mathias Rath unterliegt im Streit um den "Fall Dominik"

Archivmeldung vom 06.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Köln hat die Klage des Vitamin-Doktors Mathias Rath zurückgewiesen, der dem Südwestrundfunk (SWR) vorgeworfen hatte, in seiner preisgekrönten Dokumentation "Der Fall Dominik - Vom Geschäft mit der Krebsangst" die Unwahrheit berichtet zu haben.

In dem Film ging es um einen krebskranken Jungen, dessen Krankengeschichte Rath zum Beweis für die Wirksamkeit einer von ihm entwickelten Therapie mit Vitaminpräparaten vermarktet hatte und immer noch benutzt. Dominik war trotz der Vitaminbehandlung an den Folgen seines Krebsleidens gestorben.

Ein SWR-Sprecher begrüßte die Entscheidung des Kölner Gerichts: "Das Landgericht hat klargestellt, dass der SWR und die mitverklagte Autorin des Films die Grundsätze der journalistischen Sorgfalt beachtet haben. Der Film zeigt in beeindruckender Weise, wie zweifelhafte Heilsversprechen im Kampf gegen den Krebs Hoffnungen geweckt und enttäuscht haben. Deshalb ist dies auch ein Urteil im Interesse krebskranker Menschen und deren Angehöriger."

Rath hatte behauptet, der SWR belüge seine Zuschauer über die Ursache von Dominiks Tod. Dieser unhaltbare Vorwurf war auch auf Flugzetteln zur Bewerbung der jüngsten Vortragsreihe Raths publiziert worden. Aus dem Obduktionsbefund und weiteren ärztlichen Stellungnahmen, die Rath dem Kölner Gericht nun zum Beweis der Richtigkeit seiner Beschuldigungen selbst vorlegte, ergab sich aber nichts anderes, als der SWR berichtet hatte. Rath kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Quelle: Pressemitteilung SWR

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