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Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bild-Chef Kai Diekmann eingestellt

Archivmeldung vom 02.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kai Diekmann (2014)
Kai Diekmann (2014)

Von Michael Thaidigsmann - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35660824

Eine Mitarbeiterin des Springer Verlages hatte den damaligen Herausgeber der Bild-Zeitung Kai Diekmann eines sexuellen Übergriffes beim Baden beschuldigt. Laut ihrer Aussage soll sich der Vorfall im Juli 2016 während einer Feier im Anschluss an eine Klausurtagung im Jungfernsee bei Potsdam ereignet haben, an dessen Ufer Diekmann ein Grundstück besitzt.

Die Mitarbeiterin hatte sich zuerst an ihren Arbeitgeber, den Springer-Konzern gewandt. Dieser hatte nach internen Befragungen möglicher Zeugen den Fall im Oktober 2016 mit dem Einverständnis von Diekmann an die zuständige Staatsanwaltschaft in Potsdam gegeben. Sie sollte den Vorwurf rechtsverbindlich klären.

Nach Recherchen des stern hat die Staatsanwaltschaft Potsdam jetzt das Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO nach fast zehn Monaten eingestellt. Das Verfahren ist damit für die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Es konnte kein hinreichender Tatverdacht für die Begehung einer Straftat hergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat im Laufe des Ermittlungsverfahrens viele Zeugen befragt, die den von der Klägerin geschilderten angeblichen Tathergang offensichtlich nicht bestätigen konnten. I

n der kommenden Woche werde die Einstellung des Verfahrens auch offiziell verkündet. Nach Aussagen verschiedener Quellen wurden der Anzeigeerstatterin und dem Beschuldigten vorab die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt. Beide Seiten wollten sich dazu dem stern gegenüber nicht äußern. In der Öffentlichkeit wurde spekuliert, ob der Rückzug Diekmanns vom Herausgeberposten mit dem Tatvorwurf zusammenhängt. Dies wurde vom Springer-Verlag und Kai Diekmann stets bestritten. Nach der Einstellung des Verfahrens kann man davon ausgehen, dass es nie zu der von der Klägerin behaupteten Tat gekommen ist.

Quelle: Gruner+Jahr, STERN (ots)

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