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Informationsfreiheitsgesetz gilt weiter auch im Finanzsektor

Archivmeldung vom 26.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Entscheidung des Bundestagsfinanzausschusses begrüßt, keine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes im Finanzsektor vorzunehmen.

Damit sind Bundesbehörden weiterhin verpflichtet, Journalisten und Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen etwa zu öffentlichen Finanzdienstleistern und Banken zu ermöglichen. Im Dezember 2008 hatte der Bundesrat gefordert, diesen Themenkomplex sowie die Wertpapier- und Versicherungsaufsicht von der Auskunftspflicht auszunehmen. Der DJV hatte sich im Interesse der Journalistinnen und Journalisten gegen diese Forderung gewandt.

"Ich freue mich über das klare Votum des Finanzausschusses", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Entscheidung. "Journalistinnen und Journalisten müssen die Möglichkeit haben, umfassend über alle Themen zu recherchieren. Finanzmärkte, Geldinstitute und deren Aufsichtsbehörden dürfen davon nicht ausgenommen werden." Die vom Bundesrat geforderte Einschränkung der Informationsfreiheit hätte gravierende Einschnitte in die Freiheit der Berichterstattung zur Folge gehabt. Angesichts der überragenden Bedeutung der Finanzmarktkrise und ihrer Folgen wäre es unverantwortbar gewesen, die im öffentlichen Interesse stattfindende Aufsicht der Informationsfreiheit zu entziehen.

Quelle: DJV

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