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Presserat erteilt 28 öffentliche Rügen

Archivmeldung vom 09.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Bild von congerdesign auf Pixabay

2018 sind beim Presserat über 2000 Beschwerden von Lesern eingegangen. In der Geschichte des Presserats ist das der zweithöchste Stand. 28 öffentliche Rügen sind ergangen. Wie Ilona Pfeffer auf der deutschen Webseite des russischen online Magazin "Sputnik" schreibt ist die „Bild“-Zeitung ganz vorne mit dabei.

Weiter ist dort zu lesen: "Nicht nur in der Boulevardpresse immer wieder zu bemerken: Im Kampf um die Leserschaft greifen Print- und Onlinemedien immer wieder zu faulen Tricks. Von reißerischen, tendenziösen, beleidigenden bis schlichtweg falschen Überschriften über mangelndes Fact Checking, Unterstellungen und Einseitigkeit und bis hin zu Fake News – es gibt beinahe täglich etwas, das man der Presse hierzulande vorwerfen kann, oft zu Recht.

Wer dem entgegenwirken möchte – weil er oder sie die Berichterstattung vielleicht nicht nur irreführend findet, sondern sich beispielsweise durch die unrechtmäßige Veröffentlichung persönlicher Fotos durch ein Medium an den Pranger gestellt fühlt –, kann Beschwerde beim Presserat einlegen. Dem Verein gehören der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) an. Zweimal im Jahr tagen die Beschwerdeausschüsse des Vereins und prüfen die Beschwerden anhand des Pressekodex. Wer der Prüfung nicht standhält, bekommt im schlimmsten Fall eine öffentliche Rüge.

Am Dienstag veröffentlichte der Presserat seinen Jahresbericht für 2018. Mit 2038 Beschwerden war das vergangene Jahr besonders beschwerdereich. Nur 2015 gab es einen höheren Stand mit insgesamt 2358 Beschwerden. Auch die Zahl der in diesem Jahr ausgesprochenen Rügen ist vergleichsweise hoch: Insgesamt 28 Rügen wurden durch den Presserat ausgesprochen, die meisten davon bezogen sich auf Verletzungen des Persönlichkeits- und Opferschutzes. Wenig überraschend: Erneut führt die BILD die Tabelle an und erneut glänzt sie gerade mit Verstößen gegen Persönlichkeits- und Opferschutz.

Insgesamt neun Rügen kassiert die BILD für 2018, die meisten davon nach Ziffer 8 des Pressekodex: Schutz der Persönlichkeit. Den ausführlichen Erläuterungen dieser Richtlinie ist vorangestellt:

„Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.”

Eine Zeitung, die schon dem Namen nach auf Bildmaterial setzt, verstößt mit eben jenem auch gern gegen die Richtlinien. So berichtete BILD Online unter dem Titel „Sieben Jahre Knast für mieses Rache-Video“ über einen Mann, der seine Frau zwang, nackt auf die Straße zu gehen, während er sie dabei filmte. Als wäre das für die Frau nicht Demütigung genug gewesen, veröffentlichte die Zeitung einen Screenshot aus dem Video, der das Opfer nackt zeigte. Geht gar nicht, befand der Presserat und erteilte eine Rüge.

Gleich dreifach verstieß die BILD aus Sicht des Presserates gegen den Pressekodex in der Berichterstattung über das Geiseldrama von Gladbeck 30 Jahre später. Unter der Überschrift „Es ist eine Schande, dass Degowski frei herumläuft“ zeigte die Zeitung aktuelle Aufnahmen des bereits aus der Haft entlassenen Geiselnehmers Dieter Degowski. Dies verstoße gegen Ziffer 8 des Pressekodex und sei nicht im Interesse der Resozialisierung, befand der Presserat. Auch die Veröffentlichung eines Fotos des noch in Haft befindlichen zweiten Gladbeck-Geiselnehmers Hans-Jürgen Rösner sei im Hinblick auf eine mögliche Entlassung nicht in Ordnung. Und drittens: Das 30 Jahre alte Foto des verblutenden Opfers Emanuele de Giorgi sei nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt und verletze den Schutz des Opfers und der Angehörigen.

Mit einer Bildergalerie der Opfer des Brückeneinsturzes von Genua handelte sich die Boulevardzeitung ebenfalls eine Rüge ein. Zur Begründung heißt es:

„Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen den in Richtlinie 8.2. festgelegten Opferschutz. Demnach ist die Identität von Opfern besonders zu schützen und außerdem für das Verständnis des Geschehens in der Regel unerheblich. Nur wenn Angehörige ihr Einverständnis gegeben haben bzw. das Opfer eine Person des öffentlichen Lebens ist, dürfen Name und Foto veröffentlicht werden.“

Das sind nur drei Beispiele aus einer langen Liste von Rügen, die die BILD aufgrund von Leserbeschwerden vom Presserat erhalten hat. Einsicht? Fehlanzeige. Der Pressemitteilung über erteilte Rügen des Presserates für das noch junge Jahr 2019 kann man entnehmen, dass die BILD bereits vier neue Rügen auf dem Konto hat.

Außer der „Bild“-Zeitung wurden 2018 folgende Medien vom Presserat jeweils einmal öffentlich gerügt: TZ, Jolie.de, Wilhelmshavener Zeitung, Express Online, Schwäbische Zeitung, Kinder, Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau, Tag24.de, Auf einen Blick, Gong, TAZ Online, Chip Online, Rheinneckarblog, Siegener Zeitung, Lisa Online, Nordwest-Zeitung, Forum – Das Wochenmagazin und Deutsche Jagd-Zeitung."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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