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Landgericht München stellt "Ottfried Fischer-Verfahren" gegen BILD-Journalisten ein

Archivmeldung vom 02.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Der sechsjährige Prozessmarathon gegen den BILD-Journalisten Wolf-Ulrich Schüler wegen des Vorwurfs der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Schauspielers Ottfried Fischer ist endgültig beendet. Am Donnerstag, 2. Juni 2016, stellte das Landgericht München das letzte Verfahren gegen Schüler gegen Zahlung von 3500 Euro ein. 2012 und 2013 hatte es bereits Freisprüche des Journalisten gegeben. 2014 war der BILD-Reporter vom Vorwurf, Ottfried Fischer genötigt zu haben, rechtskräftig freigesprochen worden.

Der Vorsitzende Richter heute in der Verhandlung: "Herr Schüler hat sich das Video angeguckt, das hätte ich auch gemacht." Als Journalist habe er "schließlich wissen müssen, was drauf ist." Der Vorsitzende weiter: "Die kniffligen Rechtsfragen, die dieser Fall aufwirft, bleiben ungeklärt."

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, sagte: "Die Staatsanwaltschaft München hat über sechs Jahre hinweg auf absurde Weise versucht, einen Journalisten zu kriminaliseren, der nichts anderes getan hat, als gründlich zu recherchieren. Von den Vorwürfen aus 2010 ist nichts übrig geblieben."

BILD bleibt der Auffassung, dass es für Journalisten weiterhin möglich sein muss, Material zu sichten, ohne sich einer Strafverfolgung auszusetzen.

Auch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen der aus Sicht von BILD widerrechtlichen Hausdurchsuchung und Handybeschlagnahmung bei Wolf-Ulrich Schüler ist weiter anhängig.

Quelle: BILD (ots)

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