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Krankenkassen: Ärzte müssen Video-Behandlung ermöglichen

Archivmeldung vom 07.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Telemedizin und Arzt (Symbolbild)
Telemedizin und Arzt (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ärzte aufgefordert, die Sprechstunden flexibler zu gestalten und Behandlungen per Videoübertragung zu ermöglichen. "Die Versicherten dürfen zu Recht erwarten, dass sich die Öffnungszeiten der Praxen nach ihren Bedürfnissen richten", sagte das neue Vorstandsmitglied im Kassen-Spitzenverband, Stefanie Stoff-Ahnis, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"In den letzten Jahrzehnten hat sich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen komplett geändert: Sie kaufen online ein, arbeiten mobil und 24/7 ist in vielen Branchen selbstverständlicher Servicestandard geworden", so Stoff-Ahnis. Die niedergelassenen Ärzte hätten sich darauf aber nicht eingestellt. "Die Praxen sind Mittwoch- und Freitagnachmittag oder am frühen Abend fast alle gleichzeitig geschlossen, am Samstag sowieso", so Stoff-Ahnis weiter.

"Die Ärzteschaft ist dringend gefordert, mit der Zeit zu gehen und über mehr Flexibilität und Koordination untereinander die Versorgung der Patienten zu verbessern", forderte sie. Stoff-Ahnis verlangte zudem einen "Modernisierungsschub" in den Praxen. "Im Zeitalter der Online-Kommunikation erwarten die Versicherten, dass ihnen auch online per Videosprechstunde geholfen wird", sagte sie. Derzeit betrachteten die Ärzte das eher als Zusatzleistung oder Sonderservice, was aber falsch sei. "Die Videosprechstunde muss Alltag werden", sagte Stoff-Ahn is. "Ich gehe davon aus, dass in fünf Jahren jede fünfte ambulante Behandlung per Videosprechstunde erfolgt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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