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Patienten sollten gründliche Informationen verlangen, wenn der Arzt Selbstzahler-Leistungen anbietet

Archivmeldung vom 17.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Phillip Flury / pixelio.de
Bild: Phillip Flury / pixelio.de

Manche Früherkennungs-Untersuchungen und Therapien bietet der Arzt als Selbstzahler-Leistung an ("IGeL" - Individuelle Gesundheitsleistung).

Dabei ist er verpflichtet, den Patienten über Sinn und Risiken der Maßnahme zu informieren, erklärt Andrea Fabris von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Außerdem muss der Patient schriftlich einwilligen - sonst muss er später auch nicht zahlen."

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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