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Auswertung von 44 Studien über den Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen: Das Tragen wird nicht empfohlen!

Archivmeldung vom 09.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de / doucefleur - adobestock / Eigenes Werk
Bild: Impfkritik.de / doucefleur - adobestock / Eigenes Werk

"Eine Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern hat auf der Webseite www.aerzteklaerenauf.de 44 wissenschaftliche Studien zusammengetragen, die den Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen untersucht haben. Das Ergebnis ist erstaunlich", berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.

Weiter berichtet Tolzin: "Eine der größten Einschränkungen von Grundrechten stellt der direkte und indirekte Zwang zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen dar. Angeblich soll dies helfen, die Infektionsrate zu verringern. Doch wie ist die wissenschaftliche Studienlage dazu?

Selbstdarstellung von "Ärzte klären auf"

"Wir sind eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und anderen Wissenschaftlern, die der Öffentlichkeit ihre fachliche Expertise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung stellt. Wir "Ärzte klären auf" sind überparteilich und bekennen uns uneingeschränkt zu Demokratie, Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit. Unser politisches Engagement verfolgt das Ziel eines friedvollen, sozialen, freiheitlichen und aufgeklärten Gemeinwesens. Wir wenden uns kritisch gegen Desinformation, Lobbyismus, Demokratieabbau, politische Willkür, gesellschaftliche Spaltung und die Einschränkung von Grundrechten. Unser Ziel ist die seriöse und evidenzbasierende Aufklärung des medizinischen Sachverhaltes im Umgang mit dem Corona-Virus "SARS-CoV-2"."

Zusammenfassung des Ergebnisses

Die Autoren leiten die Auflistung der Studien mit folgenden Worten ein: "Die Datenlage spricht insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gem. der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und des Unfall- und Gesundheitsschutzes gem. SGB VII, nicht für ein Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Dieses gilt in besonderem Maße in Bezug auf Kinder!"

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin


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