Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Gesundheit Talkumhaltiges Babypuder darf nicht eingeatmet werden

Talkumhaltiges Babypuder darf nicht eingeatmet werden

Archivmeldung vom 26.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Atmet ein Kind versehentlich talkumhaltigen Babypuder ein, kann dies die Atmung beeinträchtigen und unter Umständen schwere Lungenschäden verursachen, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.

Um solche Unfälle zu vermeiden, fordert das BfR von den Herstellern, ihre Talkumprodukte entweder mit sicheren Verschlusssystemen auszurüsten oder ganz vom Markt zu nehmen.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte maid in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige