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bpa fordert Möglichkeiten zur Verbindung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und stationären Pflegeeinrichtungen

Archivmeldung vom 06.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pflegepersonal in der Ausbildung. Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de
Pflegepersonal in der Ausbildung. Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de

Um den großen Bedarf an ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen zu decken, müssen auch Standorte in bestehenden Pflegeheimen möglich sein. Ein gemeinsamer Betrieb bringe viele Vorteile, sagt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Rainer Wiesner. "Mit der Vorschrift, dass solche Wohngemeinschaften nicht in Verbindung mit einem Pflegeheim eingerichtet werden dürfen, wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften unnötig behindert."

In einem jetzt dem Landtag vorgelegten Bericht zu den Auswirkungen des 2014 in Kraft getretenen baden-württembergischen Heimgesetzes hatte die Landesregierung zwar auf die Kritik aus der Branche hingewiesen, will aber dennoch an der bisherigen Praxis festhalten, wonach eine ambulant betreute Wohngemeinschaft nicht direkt an eine stationäre Pflegeeinrichtung angegliedert werden darf.

"Diese Haltung ist nicht nachvollziehbar und macht leider weiterhin intelligente Verbundlösungen von ambulanter Versorgung und stationärer Pflege unmöglich." Mit einer Öffnung für solche Kombinationen könnte die Landesregierung auch eine Empfehlung der Enquetekommission Pflege umsetzen, sektorale Grenzen abzubauen und ambulant organisierte Angebote auch in stationären Einrichtungen zuzulassen, so Wiesner. Ambulant betreute Wohngemeinschaften wären zudem ein weiterer Baustein zur gewünschten Öffnung der stationären Einrichtungen hin zum Quartier.

"Angesichts der allein bis 2019 aufgrund der Einzelzimmervorgabe der Landesheimbauverordnung bis zu 17.700 wegfallenden Heimplätzen wäre es klug jede Chance zu nutzen, um die pflegerische Versorgung im Land zu nutzen. Die Sektorengrenzen abzubauen, wäre dazu ein erster Schritt", so Wiesner.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.000 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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