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Krankschreibung soll dauerhaft per Videosprechstunde möglich sein

Archivmeldung vom 17.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Beschäftigte sollen dauerhaft auch außerhalb von Pandemie-Zeiten die Möglichkeit bekommen, sich in bestimmten Fällen ausschließlich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten.

Danach sollen eine erstmalige Krankschreibung und eine Verlängerung auf digitalem Weg auch dann möglich sein, wenn es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt gibt. "Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können", heißt es im Referentenentwurf des "Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege".

Darin ist vorgesehen, dass die entsprechende Richtlinie durch das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), angepasst werden soll. Seit Sommer gilt, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videosprechstunde möglich ist. Spahn plant zudem, dass die Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf die Erstattung von digitalen Pflege-Helfern bekommen so llen. Dabei handelt es sich um Apps, die die Betreuung von Pflegebedürftigen im Heim oder zu Hause unterstützen. Denkbar wären Anwendungen für die Organisation der Pflege, für die Sturzprävention oder das Kontinenzmanagement. Möglich wären auch Apps, die durch Sensoren den Zustand des zu Pflegenden überwachen oder dokumentieren. Ähnlich wie bei digitalen Gesundheitsanwendungen soll auch hier das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Zulassung und Prüfung der Apps zuständig sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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