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Katastrophales Signal an die ambulante Versorgung

Archivmeldung vom 30.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ärzte sind sauer über die Politiker und ihren Bürokratiewahnsinn (Symbolbild)
Ärzte sind sauer über die Politiker und ihren Bürokratiewahnsinn (Symbolbild)

Bild: pathdoc - fotalia.com / Impfkritk.de

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Budgetfreiheit bei Neupatienten ersatzlos zu streichen, ist nichts anderes als eine geplante Honorarkürzung.

"Angesichts der Tatsache, dass die Ärzteschaft die enormen Belastungen der Pandemie mit großem Aufwand geschultert hat, ist die Streichung dieser Regelung purer Hohn und das komplett falsche Signal an alle engagierten Orthopädinnen und Orthopäden", sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU).

Mit dem eingeführten Gesetz wurde das geltende Honorar für die neu in einer Praxis aufgenommenen Patienten in Gänze ausgezahlt. Ein kleiner Schritt in Richtung einer Bezahlung in Euro und Cent. Nach den Plänen des Gesundheitsministers wird die Behandlung dieser Neupatienten nicht mehr in voller Höhe vergütet werden", sagt Dr. Lembeck. "Das erschüttert das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit politischer Zusagen und die Motivation der Kolleginnen und Kollege. Eine Streichung der Regelung wird auch zu Leistungskürzungen führen. Eine Situation, die der Gesundheitsminister bei der Ankündigung der Eckpunkte seines neuen Spargesetzes vollmundig ausgeschlossen hat."

Der BVOU-Präsident hat einen Gegenvorschlag: Die Selektivverträge, die der BVOU seit Jahren mit Krankenkassen in verschiedenen Regionen abschließt. "Selektivverträge sind eine Win-Win-Situation für alle", sagt Dr. Lembeck. Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis der Kostenträger und Orthopädinnen und Orthopäden von den Aufgaben und Zielen der orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgung zugrunde. Sie vergüten Diagnosen und Vorhalteleistungen. Leistungen werden zu fairen Preisen vergütet. "Das ist der Weg", sagt Dr. Lembeck, der wenig Vertrauen in das derzeitige KV-System hat. Er ist sich sicher, dass Patienten, deren Krankenkassen nur kollektivvertragliche Lösungen kennen, mit weniger Leistungen und längeren Wartezeiten rechnen müssen.

Quelle: Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (ots)

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