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Apotheken fordern sichere Rabattverträge

Archivmeldung vom 16.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes zu den Rabattverträgen fordern die Apotheken alle Beteiligten auf, eine weitere Verunsicherung von Versicherten und Patienten zu vermeiden. "Die Patienten müssen schnellstmöglich und damit vor dem 1. Januar 2008 erfahren, welche Medikamente sie im neuen Jahr bekommen werden", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt untersagte heute die Zuschlagserteilung für die AOK-Arzneimittel-Rabattverträge, weil es sich dabei um öffentliche Aufträge handele und somit gegen das Kartellvergaberecht verstoßen worden sei.

"Grundsätzlich unterstützen wir die vom Gesetzgeber gewollten Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern. Damit diese möglichst gut funktionieren können, müssen alle Beteiligten rechtzeitig informiert sein", erklärt Wolf. "Für die Patienten ist es sehr unangenehm, wenn sie durch Lieferengpässe einzelner Hersteller oder fehlende Informationen der Krankenkassen als Folge juristischer Auseinandersetzungen nicht genau wissen, welche Arzneimittel in der Apotheke für sie bestimmt sind." Wolf betont, dass die Apotheker sich auch weiterhin engagiert dafür einsetzen werden, dass die Patienten nicht unter den Umsetzungsproblemen der Rabattverträge leiden müssen.

Quelle: Pressemitteilung ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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