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Naturheilmittel Johanneskraut wird teilweise verschreibungspflichtig

Archivmeldung vom 25.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vom 1. April an sind Medikamente mit Wirkstoffen aus Johanniskraut gegen mittelschwere Depressionen verschreibungspflichtig, berichtet die "Apotheken Umschau".

Dahinter stecke die Überlegung, dass "mittelschwere Depressionen eine schwerwiegende Erkrankung sind, die in die Hand des Arztes gehören und nicht mittels Selbstmedikation behandelt werden sollten", erklärt Professorin Susanne Alban, Expertin für pflanzliche Arzneimittel. Sie betont aber, dass Johanniskraut eine viel niedrigere Nebenwirkungsrate besitze als synthetische Antidepressiva und deshalb als Therapieoption genutzt werden sollte. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten seien dagegen zu beachten. Das gilt, wenn jemand ein Mittel zur Unterdrückung des Immunsystems nimmt, oder bei   Gerinnungshemmern. Aus diesen und anderen Gründen sei es extrem wichtig, dass Patienten ihren Arzt darüber informieren, wenn sie ein Johanniskrautpräparat einnehmen, natürlich auch die nicht verschreibungspflichtigen, die weiterhin erhältlich sind.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

 

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