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Umstrittene Forschung an Demenzkranken: Laumann spricht sich für Zulassung aus

Archivmeldung vom 17.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, spricht sich dafür aus, medizinische Forschung an Demenzkranken zuzulassen. Allerdings unter strengen Auflagen, wie Laumann in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte: "Wir sagen ganz deutlich: Wir wollen grundsätzlich keine medizinische Forschung an Menschen, die von vornherein nicht einwilligungsfähig sind. Grundsätzlich nicht."

Damit seien alle geschützt, die von Geburt an mit einer geistigen Behinderung leben, sagte der CDU-Politiker. Allerdings seien Demenzkranke im Anfangsstadium der Krankheit "oftmals sehr wohl noch einwilligungsfähig", sagte der Staatssekretär. "Wenn so ein Mensch sagt, ich nehme an einer klinischen Studie vielleicht in der Endphase meiner Krankheit teil, dann sollten wir das möglich machen." Jedoch müssten für eine solche Forschung strenge Auflagen gelten, sagte der Patientenbeauftragte weiter. "Wir wollen gesetzlich vorschreiben, dass das nur nach ärztlicher Beratung geht." Auch könne die Zustimmung "nicht einfach durch ein Ankreuzen in der Patientenverfügung" bekundet werden, sondern müsse "in einem eigenen Dokument" erfolgen, erläuterte Laumann. Außerdem müsse "ein Betreuer festgelegt werden, der diesen Prozess weiter begleitet, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann, beispielsweise ein Familienangehöriger", sagte er weiter. An diejenigen gewandt, die solche Studien keinesfalls zulassen wollen, sagte Laumann: "Wenn heute jemand im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte entscheiden kann, was mit ihm etwa im medizinischen Ernstfall geschehen soll, Stichwort: Patientenverfügung, dann ist das zu akzeptieren. Wenn ich das entscheiden kann, dann kann ich meines Erachtens auch entscheiden, ob ich an derartigen Studien teilnehmen möchte." Überdies dürften nur klinische Studien gemacht werden, die der Ethikrat genehmigt habe, so Laumann. "Damit haben wir in Deutschland wohl die strengsten Auflagen in ganz Europa, was die Möglichkeit angeht, in diesem Stadium Forschung zu betreiben", sagte er.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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