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Kinderärzte-Präsident: Bei Verletzung schulmedizinischer Regeln durchgreifen

Archivmeldung vom 17.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: fotodienst.at/A.Rauchenberger
Bild: fotodienst.at/A.Rauchenberger

Der scheidende Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, fordert Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen zum Durchgreifen gegen Mediziner auf, die schulmedizinische Regeln grob verletzen. Die landesweise organisierten Aufsichtsgremien sollten Ärzten, die bestimmte Richtlinien missachten, "die Zulassung entziehen", sagte Hartmann dem Nachrichtenmagazin "Focus". Analog müssten Gesundheitsämter gegen einzelne Hebammen vorgehen.

Anlass für Hartmanns Vorstoß ist ein von der Bundesärztekammer veröffentlichter Bericht über ein Kind, das nach einer offenbar viel zu geringen Gabe von Vitamin K schwer behindert sein soll. Dem Bericht zufolge verabreichten die Eltern dem Kind auf Anraten des Geburtshauses eine Dosis, die nur einem Bruchteil der in Deutschland offiziell empfohlenen Menge entspreche. Die übliche Vitamin-K-Prophylaxe in den ersten Lebenswochen soll das Risiko von Hirnblutungen senken. Eine solche sei bei dem im Spätwinter geborenen Jungen aufgetreten.

Wie "Focus" berichtet, regt unter anderem die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte die "individuelle Möglichkeit" an, deutlich weniger Vitamin K zu geben. Sie berufe sich auf einen vor 25 Jahren aufgetauchten, wissenschaftlich nie belegten Verdacht, das Präparat erhöhe das Krebsrisiko. Der Münchener Facharzt Berthold Koletzko, Vorsitzender der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, nennt im "Focus" den Verzicht auf die empfohlene Vorbeugung einen "unverantwortlichen Kunstfehler".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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