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Krankenkassen beteiligen sich an Kosten für eine Haushaltshilfe

Archivmeldung vom 21.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Wer wegen eines Klinikaufenthaltes sein unter zwölfjähriges Kind nicht versorgen kann und niemanden im Haushalt hat, der diese Aufgabe übernimmt, hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Daran erinnert das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".

Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Die Zuzahlung, die man zu leisten hat, beträgt zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Tag. Tipp: Bei der Krankenkasse fragen, ob sie die Haushaltshilfe stellt oder bei der Suche hilft. Manche Kassen zahlen auch, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben.

Quelle: Wort und Bild - Diabetes Ratgeber (ots)

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