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Krankenkassen zahlen künftig Fettabsaugung bei Lipödem

Archivmeldung vom 19.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fettabsaugung im Bauchbereich
Fettabsaugung im Bauchbereich

Foto: Paravis
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig bei Lipödem im Stadium III eine Fettabsaugung. Die Behandlung könne unter bestimmten Bedingungen ambulant oder stationär erfolgen, so der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Donnerstag.

Der Einschluss der Methode in die Kassenleistungen ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden. Sobald die Studienergebnisse vorliegen, werde der G-BA entscheiden, ob die Methode für alle Stadien der Erkrankung bezahlt werde, hieß es.

"Zugleich führen wir die Erprobungsstudie fort, die uns die zwingend nötigen Informationen für eine zuverlässige Abwägung von Nutzen und Schaden der Methode liefern soll, die wir für eine endgültige Beschlussfassung so dringend benötigen", sagte Monika Lelgemann, Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA. Es gibt derzeit keine belastbaren Schätzungen, wie viele Frauen in Deutschland insgesamt von der Krankheit betroffen sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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