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Conterganopfer sind enttäuscht - noch immer haben sie in ihrer Stiftung keine echte Mitsprache

Archivmeldung vom 15.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christian Stürmer Bild: Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Christian Stürmer Bild: Contergannetzwerk Deutschland e.V.

Der Bundestag hat heute eine Novelle des Conterganstiftungsrechts beschlossen. Die jährlich vom Staat zur Verfügung gestellten 30 Millionen EUR werden damit zwar nicht mehr nach Antragsverfahren, sondern pauschal an die Betroffenen ausgezahlt.

Hierzu führt der Bundesvorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., Christian Stürmer, aus: "Damit hat das Contergannetzwerk zwar ein wichtiges Ziel erreicht, allerdings sind wir sehr enttäuscht, dass man uns Conterganopfern bis heute und auch mit diesem Gesetz eine adäquate Mitsprache in unserer Stiftung verweigert." Im Stiftungsrat der Stiftung sitzen zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialvertretern gegenüber.

"Diese Machtverhältnisse zu Ungunsten der Betroffenen werden rigoros ausgenutzt. Wir haben nicht im Ansatz eine Chance, berechtigte Anliegen in der Stiftung durchzukommen", so Stürmer weiter, der zugleich auch gewählter Betroffenenvertreter der Geschädigten im Stiftungsrat der Conterganstiftung ist. "Dem Errichtungsgesetz der Conterganstiftung lagen Vereinbarungen zwischen dem Staat, der Firma Grünenthal, welches 'Contergan' auf den Markt gebracht hat und den Eltern der Geschädigten zugrunde. Danach wurden die für die Conterganopfer vorgesehenen 100 Million DM von Grünenthal in die Stiftung eingebracht.

Mit dem Errichtungsgesetz der Stiftung wurden sämtliche Ansprüche der Geschädigten gegen die Firma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht" erklärt Stürmer und sagt: "Die Stiftung wurde wegen der Mitschuld des Staates absichtlich als Schnittstelle zwischen dem Staat und den Geschädigten etabliert und den Geschädigten, bzw. seinerzeit unseren Eltern, ein adäquates Mitspracherecht versprochen. Dem wurde man nie richtig gerecht!"

Mit dem heute beschlossenen Gesetz werden die Rechte der Geschädigten in der Stiftung noch weiter beschnitten. Künftig können die Betroffenenvertreter selbst Abstimmungen über übelste Anträge nicht mehr verhindern. Stürmer hierzu: "Das findet unseren Protest! Wir verlangen, dass man endlich die Versprechen einlöst und uns, gerade angesichts der Mitschuld des Staates, 'auf Augenhöhe' behandelt - Geld ist nicht alles!"

Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)

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