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Deutsche Umwelthilfe weitet ITX-Untersuchung bei Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen aus

Archivmeldung vom 02.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Neben Aldi und Lidl haben auch Norma und NETTO den Verkauf kontaminierter Säfte gestoppt - DUH setzt Seehofer Ultimatum und droht rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes an.

Die Diskounterketten NETTO (Stavenhagen) und Norma haben gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) den sofortigen Verkaufsstopp von mit der Druckchemikalie ITX belasteten Säften erklärt. In der vergangenen Woche hatten bereits Aldi und Lidl in TetraPak und EloPak-Getränkekartons abgefüllte Frucht- und Gemüsesäfte aus dem Verkehr gezogen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte zuvor die Verunreinigung dieser Produkte durch ITX nachgewiesen.

Im Gegensatz zu den Handelsunternehmen verweigern sich TetraPak und EloPak bei der Aufklärung, welche weiteren Säfte derzeit im Handel mit ITX belastet sind. "Der Fruchtsaftskandal setzt sich also weiter fort. Nur die Säfte, deren Kontamination durch teure Untersuchungen der DUH aufgedeckt wird, verschwinden vom Markt. Wir befürchten, dass noch zahlreiche Kartonsäfte mit ITX belastet sind. Aber weder die Industrie noch das Verbraucherschutzministerium sind bereit, diese Produkte bekannt zu machen und den Verbraucher über die Verunreinigung zu informieren. Die DUH weitet daher ihre Untersuchungen aus und wird Anfang kommender Woche neue Ergebnisse vorstellen. Dies werden wir nun Woche für Woche fortsetzen, bis wir keine Druckchemie mehr im Saft finden", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Stereotyp verweisen beispielsweise TetraPak und EloPak auf die derzeitige Umstellung auf ein ITX-freies Druckverfahren. Dies löst aber das Verbraucherschutzproblem keinesfalls. Vor allem sogenannte Direktsäfte werden traditionell im Spätherbst/Winter abgefüllt und dann über einen langen Zeitraum kontinuierlich verkauft. "Der Verbraucher hat einen Anspruch darauf, bereits heute und nicht erst in einem halben Jahr Frucht- und Gemüsesäfte ohne Chemikaliencocktail kaufen zu können. Solange noch ITX-haltige Säfte im Handel sind, wird die Unsicherheit bei in Karton abgefüllten Säften anhalten, ob diese ITX-belastet sind", so Resch.

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen europäischen Regierungen verweigert Bundesminister Seehofer den Verbrauchern ihre Rechte. "Horst Seehofer hat offensichtlich den Verbraucherschutz nicht nur im Namen seines Ministeriums an die letzte Stelle gesetzt", so Resch. Auf die Bitte um bundesweite Untersuchungen und Veröffentlichung der ITX-Belastungen in Säften in der letzten und dieser Woche erhielt die DUH keine Antwort aus dem Ministerium.

Die DUH vermutet, dass der Kontakt zur Kartonverpackungsindustrie offensichtlich zu intensiv ist. Sie wirft Horst Seehofer daher "Feigheit vor dem Freund" vor.

Die DUH hat Bundesminister Seehofer heute unter Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) eine Frist von 24 Stunden gesetzt, die dem Ministerium vorliegenden ITX-Belastungswerte für Kartonsäfte zu veröffentlichen und mit der betroffenen Industrie eine Rückrufaktion für kontaminierte Produkte zu vereinbaren. Andernfalls wird die DUH ihren Anspruch auf Veröffentlichung dieser Informationen gegebenenfalls durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu erwirken versuchen."

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.

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