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Bionade vs. Nordmann: Gerichtsentscheid schwächt volle Produkttransparenz und Verbraucherinformation

Archivmeldung vom 25.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Sachen Bionade gegen Nordmann hat das Landgericht Düsseldorf heute eine Entscheidung getroffen und die auf Antrag von Nordmann im Juni erlassene Einstweilige Verfügung teilweise aufgehoben.

Demnach ist es Bionade auch weiterhin erlaubt, auf den Etiketten anzugeben, dass die Produkte Calcium und Magnesium als Zutat enthalten - aber, was aufgrund der Einstweiligen Verfügung künftig entfallen muss, sind die entsprechenden Mengenangaben dazu, die nach der europäischen Health-Claims-Verordnung - auf die sich Nordmann hier beruft - neuerdings nur noch ab einer bestimmten Menge möglich sind. Nach Meinung der BIONADE bedeutet die EV des Bionade Nachahmers Nordmann in letzter Konsequenz zu nichts anderes, als dass Bionade dem Verbraucher diese wichtige Produktinformation künftig leider vorenthalten muss. Bleibt die Frage, was wohl die Verbraucher und die Verbraucherverbände zu dieser Entscheidung sagen, die zwar die neue europäischen Rechtslage berücksichtigt, der Forderung nach einer möglichst umfassenden Produkttransparenz im Kern widerspricht.

Die ursprüngliche Absicht von Nordmann, auf diesem Wege einen Lieferstopp gegen Bionade zu erwirken, ist jedenfalls fehlgeschlagen.

Quelle: BIONADE GmbH

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