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Bionade verliert gegen BIOS

Archivmeldung vom 10.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Hamburg hat gestern entschieden, dass BIOS weiterhin ausloben darf, ohne Zuckerzusatz hergestellt zu sein. Damit lehnte das Gericht den Antrag der Bionade GmbH ab, die entsprechende Werbung von BIOS mit einstweiliger Verfügung zu verbieten. Die Bionade GmbH hatte insbesondere Hinweise auf das Herstellungsverfahren ohne Zusatz von Zucker verhindern wollen.

BIOS ist laut Herstellerangabe somit weiterhin das erste fermentierte Erfrischungsgetränk, das ohne Zusatz von Zucker hergestellt wird. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass BIOS auch das erste fermentierte Erfrischungsgetränk ist, das zu 100 Prozent bio ist.

Schon seit Jahren geht die Bionade GmbH gerichtlich gegen Wettbewerber wegen Verstößen gegen das Markenrecht oder den Vertrieb rechtswidriger Nachahmungen vor. Bei BIOS ist ein ähnlicher Versuch nun erstinstanzlich im einstweiligen Verfügungsverfahren gescheitert.
Natürlich steht Bionade noch der Weg in das normale Klageverfahren offen, oder auch die Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hamburg, doch BIOS ist zuversichtlich, dass seine Rechtsauffassung auch im möglichen weiteren Verlauf der
Auseinandersetzung bestätigt werden wird.

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist das vor rund 20 Jahren entwickelte Herstellungsverfahren des Marktführers Bionade, der in allen Sorten Zucker zusetzt - und somit gegenüber dem neuen BIOS einen Wettbewerbsnachteil befürchtet. Bereits im Januar 2008 hatte die Zeitschrift Ökotest Bionade nicht mit Bestnoten bewertet, weil in einer Bionade-Probe ein nach Ökotest-Kriterien zu hoher Zuckergehalt (laut eigener Pressemitteilung von Bionade vom 07.01.2008: entsprechend 4,7 Stück Würfelzucker) festgestellt wurde. Mit der jetzt vorliegenden richterlichen Entscheidung untermauert BIOS stärker als zuvor seinen hohen Anspruch im wachstumsträchtigen Segment der fermentierten Erfrischungsgetränke.

Dass BIOS gegenüber Bionade eine innovative Weiterentwicklung und keine Nachahmung darstellt, macht sich vor allem an drei Unterschieden fest:

1. BIOS wird ohne Zusatz von Zucker hergestellt Für die angenehme leichte Süße von BIOS sorgen allein die Bio-Fruchtsäfte sowie das fermentierte Bio-Malz. Bionade dagegen setzt Kristallzucker zu. Somit ist BIOS das erste auf Malzbasis fermentierte Bio-Erfrischungsgetränk ohne Zuckerzusatz.

2. BIOS kommt ohne künstliche Säureregulatoren ausBIOS verzichtet vollständig auf Säureregulatoren. Bionade dagegen setzt die künstlichen Säureregulatoren E170 (Calciumcarbonat) und E504 (Magnesiumcarbonat) ein, da nur so der Bionade-Fermentationsprozess möglich ist.

3. BIOS setzt zertifizierte Bio-Aromen ein In einem dritten wesentlichen Aspekt unterscheidet sich BIOS von Bionade: Als erstes fermentiertes Erfrischungsgetränk setzt BIOS zertifizierte Bio-Aromen ein, d.h. die Aromen stammen aus der namensgebenden Biofrucht. Bionade dagegen verwendet lediglich natürliche Aromen, die nicht zwangsläufig aus der namensgebenden Frucht stammen müssen.

Quelle: Stralsunder Brauerei

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