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Falschmeldungen zu Benzol in Fruchtsäften

Archivmeldung vom 16.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF), Bonn, stellt im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung in den Medien klar: Fruchtsäfte und Fruchtnektare dürfen und werden nicht chemisch konserviert. Meldungen mit "Benzol in Säften" sind falsch.

Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Orangensaft, Multivitamin-Mehrfruchtsaft oder Fruchtnektare wie Sauerkirschnektar, Schwarzer Johannisbeernektar nicht mit Benzoesäure konserviert werden.

In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wurde diskutiert, ob sich aus dem Konservierungsmittel Benzoesäure unter Anwesenheit von L-Ascorbinsäure (Vitamin C) in alkoholfreien Erfrischungsgetränken Benzol bilden könnte. Diese BfR-Stellungnahme bezieht sich auf alkoholfreie Erfrischungsgetränke und nicht auf Fruchtsäfte und Fruchtnektare. Einer anderen Interpretation wird energisch widersprochen.

Quelle: Pressemitteilung Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF)

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