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Holzenkamp/Kovac: Weinbaustandort Deutschland stärken

Archivmeldung vom 03.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: nessio.de / pixelio.de
Bild: nessio.de / pixelio.de

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend eine Novelle des Weingesetzes verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac: "Mit der Novelle des Weingesetztes ist es gelungen, die EU-Verordnung für ein neues Rebpflanzen-Genehmigungssystem praxisnah umzusetzen. In den kommenden zwei Jahren sollen bis zu 0,3 Prozent der Weinanbaufläche in Deutschland für Neuanpflanzungen von Reben genutzt werden können."

Kovac weiter: "Daneben sollen durch eine Sonderregelung alle Flächenstaaten einen Vorwegabzug von bis zu fünf Hektar für Neuanpflanzungen erhalten - eine Regelung, die erst auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgenommen wurde und insbesondere den kleineren Anbauregionen entgegenkommt. So wird eine ausgewogene Verteilung der Neuanpflanzungen im Bundesgebiet sichergestellt. Gleichzeitig wurde das Antragsverfahren durch einstufige Gestaltung erheblich erleichtert, zudem hat sich der Verwaltungsaufwand für Antragssteller sowie Behörden reduziert.

Im Sinne eines nachhaltigen Erhalts des Weinanbaus und der traditionellen Kulturlandschaften war es der Unionsfraktion wichtig, das EU-Recht so auszugestalten, dass ein Abwandern des Anbaus von der Steil- in die Flachlage verhindert wird. Wiederbepflanzungsrechte, die durch Rodung in der Steillage entstehen, sollten auch nur in der Steillage wieder genutzt werden können.

Damit ist insbesondere auf Bestreben der CDU/CSU-Fraktion ein gerechter Interessenausgleich zwischen kleinen und großen Anbaugebieten gelungen. Die Erfahrungen der kommenden zwei Jahre sollten zudem genutzt werden, um die festgelegten Obergrenzen auf ihre Bewährtheit zu überprüfen und ggf. zeitnah auf etwaigere Auswirkungen zu reagieren."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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