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Neufassung der Leitsätze für Honig veröffentlicht

Archivmeldung vom 29.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: motograf  / pixelio.de
Bild: motograf / pixelio.de

Am Mittwoch ist nach jahrelanger Diskussion eine völlig neue Fassung der Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs veröffentlicht worden. Die alten Leitsätze von 1977 sind außer Kraft gesetzt. Damit ist die Verwendung von Begriffen wie "kaltgeschleudert" und "wabenecht" für Honige nun nicht mehr möglich, berichtet der Deutsche Imkerbund.

Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hatte sich gemeinsam mit dem LAVES Institut für Bienenkunde Celle seit Jahren dafür eingesetzt, diese Begriffe aus den Leitsätzen zu streichen. Beide Begriffe stellen eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und haben oft bei Verbrauchern zu Irritationen geführt. Diese Diskussion hat deutlich gemacht, dass eine grundsätzliche Überprüfung und Überarbeitung der Leitsätze für Honig durch Sachkenner dringend notwendig war, teilt der Deutsche Imkerbund in seiner Pressemitteilung mit.

Der Deutsche Imlkerbund schreibt weiter: "Die Leitsätze haben einen hohen Stellenwert, denn an den darin festgeschriebenen Verkehrsauffassungen können sich Produzenten, Händler, Untersuchungseinrichtungen, Lebensmittelkontrolleure und vor allem Verbraucher orientieren.

Die in Deutschland geltende Honig-Verordnung sieht die mögliche Hervorhebung besonderer Qualitätsmerkmale vor. Diese Punkte werden nun durch die neuen Leitsätze für Honig spezifiziert und festgelegt. Dazu sind viele Erfahrungen aus dem analytischen Bereich eingeflossen. "Damit ist nicht etwas wesentlich Neues, sondern vor allem mehr Rechtssicherheit entstanden", sagt der Vorsitzende des D.I.B.-Wissenschaftsbeirates Dr. Werner von der Ohe.

Nach den neuen Leitsätzen können besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit Begriffen wie "Auslese" und "Premium" ausgelobt werden, wenn dies mit Kennzahlen, bestimmt nach den neusten, aktuellen Methoden, untermauert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass wirklich nur Honige höchster Qualität, so wie sie von vielen deutschen Imkereien angeboten werden, mit diesen Begriffen belegt werden können. Das verlangt eine entsprechend sorgfältige Gewinnung, Behandlung und Lagerung.

Zahlreiche andere Honige auf dem Markt werden an diesen Qualitätsvorgaben scheitern. Alle, die mit Honig zu tun haben, inklusive die Verbraucher, haben jetzt mehr Klarheit"

Quelle: Deuterscher Imkerbund e. V. (ots)

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