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Datenkrake Acxiom zur Transparenz verdonnert

Archivmeldung vom 13.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
EU-Recht: Firmen verpflichtet zur Datenauskunft. Bild: pixelio.de, G. Altmann
EU-Recht: Firmen verpflichtet zur Datenauskunft. Bild: pixelio.de, G. Altmann

Datensammler und -vermittler Acxiom muss den Konsumenten künftig alle gesammelten Informationen über sie, die zur Kommerzialisierung genutzt werden, offenlegen. Die Gesellschaft sammelt sämtliche Kunden-Inhalte weltweit - vom Einkommen bis zu politischen Ansichten - und zählt zu den globalen Sammelgiganten online. Acxiom zählt mehr als eine Trio. Daten-Transaktionen von 700 Mio. Konsumenten weltweit pro Woche. Diese sollen den Bürgern nun jedoch transparent gemacht werden, was Vermutungen zufolge von der US-Federal Trade Commission eingeleitet wurde.

Europa ist diesbezüglich schon einen Schritt voraus. Das Europäische Parlament hat für alle EU-Mitglieder Datenschutzrichtlinien zur Freigabe nicht nur gespeicherter, sondern aller verarbeiteten Daten festgelegt. "Das österreichische Datenschutzgesetz beispielsweise sieht ohnehin vor, einer Person gesammelte Daten auf Wunsch vorzulegen. Das ist europaweit ähnlich", erklärt Datenschutzbeauftragter Horst Greifeneder im Interview mit pressetext.

Wenn ein Bürger demnach vermutet, dass ein Unternehmen Daten von ihm verarbeitet, hat er das Recht über eine Auskunft, welche Informationen dies sind sowie an wen und zu welchem Zweck sie weitergegeben werden. "Grundsätzlich ist jede Maßnahme zu begrüßen, die es jedem ermöglicht zu wissen, wozu seine persönlichen Daten genutzt werden. Gleichzeitig muss man aber auch Sorge tragen, dass diese nicht in falsche Hände geraten oder manipuliert werden", führt der Fachmann aus.

Drei Konsumenten-Rechte

Konsumenten haben in Österreich grundsätzlich Anspruch auf drei Transparenz-Services von Unternehmen. "Zum einen können sie generell Auskunft über ihre Daten verlangen. Bei Falschinformationen haben sie zudem das Anrecht auf Richtigstellung", führt der Experte aus. Im Einzelfall können sie auch eine gänzliche Löschung einfordern - je nachdem, ob die Interessen der Firma berechtigt sind.

Quelle: www.pressetext.com/Andreea Iosa

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