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Krings/Uhl: Kein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet

Archivmeldung vom 06.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Aktuell gibt es eine Forderung an die Firma Google, in ihrem sozialen Netzwerk auf den Zwang, einen Klarnamen anzugeben, zu verzichten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der innenpolitische Sprecher Hans-Peter Uhl:"Es kann im Internet ebenso wie in der realen Welt kein grundsätzliches Recht auf Anonymität geben. Das tragende Prinzip einer offenen Gesellschaft ist, dass man mit seiner eigenen, offenbarten Identität am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Diese Praxis hat sich in unserer demokratischen Kultur und im gelebten Miteinander bewährt und sollte auch im Internet beibehalten werden."

Krings/Uhl weiter: "Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und keine Foren oder Netzwerke, in denen man sich feige in die Anonymität flüchten kann. Nur in bestimmten Sondersituationen, etwa beim Kinder- und Jugendschutz oder bei Selbsthilfegruppen, kann Anonymität sinnvoll sein.

Die Entscheidung über einen Zwang zur Offenlegung des Klarnamens liegt letztlich auf Seiten der Betreiber. Schließlich gibt es auch keine allgemeine Rechtspflicht für Nutzer, sich zu identifizieren. Für einen politischen Aufschrei mehrerer Abgeordneter gibt es dagegen keinen Grund."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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