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U+C verkauft Filesharing-Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro

Archivmeldung vom 07.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wie der Branchendienst heise online heute berichtet, verkauft die Regensburger Kanzlei U+C Forderungen ihrer Mandaten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro. Offenbar geht es um Ansprüche, die sich aus 70.000 Abmahnungen ergeben. Die Forderungen sollen offenbar in mehreren Paketen versteigert werden. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kommentiert den Vorgang.

Zur Herkunft der Forderungen heißt es auf der Internetseite von U+C (http://auktion.urmann.com/): "Es handelt sich überwiegend um Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet aus dem Bereich 'adult entertainment'."

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, die über 16.000 Filesharer vertritt, bezeichnet das Vorgehen von U+C als den "ungewöhnlichsten Schritt einer Kanzlei seit Beginn der Filesharing-Abmahnungen vor sechs Jahren."

Nach Ansicht des Medienrechtlers ist die Auktion mit vielen Fragezeichen verbunden: "Den Filesharing-Abmahnungen lagen oft strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder zivilrechtliche Auskunftsansprüche zugrunde. Es wird im Einzelfall nicht unproblematisch sein, diese sensiblen Daten an Dritte weiterzugeben, um sie dann in möglichen Gerichtsverfahren einzusetzen." Ohne diese anspruchsbegründenden Informationen sei die spätere gerichtliche Durchsetzung der Forderungen nur schwer möglich.

"Ob die Forderungen in Höhe von knapp 1.300 Euro pro Abmahnung berechtigt sind, steht ohnehin in den Sternen", stellt Solmecke fest. "Unklar ist zum Beispiel, ob nicht in vielen Fällen die Abmahngebühren auf 100 Euro gedeckelt waren. Die Höhe von Schadensersatzansprüchen ist ebenfalls heillos umstritten. Außerdem droht die Verjährung, wenn die Forderungen älter als drei Jahre sind."

Als Käufer kommen nach Ansicht des Anwalts insbesondere professionelle Inkassounternehmen in Betracht, die den Betroffenen mit ihren standardisierten Verfahren Druck machen können.

Möglicherweise erfolgt der Verkauf der Forderungen auch aus einem ganz anderen Hintergrund. Bei einer Abmahnung schuldet der abmahnende Rechteinhaber seinem Anwalt zunächst einmal die Abmahngebühren. Bezüglich dieser Schulden hat er einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Abgemahnten, der offenbar jetzt Gegenstand der zu versteigernden Forderungen ist. Ließ sich der Erstattungsanspruch mit herkömmlichen Abmahnungen bislang möglicherweise nur schwer durchsetzen, könnte es Inkassobüros gelingen, zumindest einen Teil davon wieder einzubringen.

Es steht also zu befürchten, dass viele tausend Filesharer künftig mit Post von Inkassounternehmen rechnen müssen, sofern letztere bei der Auktion, die noch bis zum 12. Dezember 2011 läuft, zuschlagen.

Quelle: Rechtsanwalt Christian Solmecke WILDE BEUGER SOLMECKE (Typemania)

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