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No Fly Zone sperrt Drohnen über privatem Grund

Archivmeldung vom 12.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Steuerung: Drohnen meiden Sperrzonen von selbst. Bild: Jörg Brinckheger/pixelio.de
Steuerung: Drohnen meiden Sperrzonen von selbst. Bild: Jörg Brinckheger/pixelio.de

Wer sich von Drohnen gestört fühlt, kann sein Grundstück in der Datenbank von No Fly Zone registrieren lassen und ein Sperrgebiet einrichten. Die Programmierung macht es möglich, dass Drohnen die Tabu-Regionen automatisch meiden. "Viele machen sich über ihre Privatsphäre und Sicherheit Sorgen. No Fly Zone bietet diesen Menschen die Möglichkeit, den Luftraum über ihrem Grundstück zu kontrollieren", so No-Fly-Zone-Gründer Ben Marcus.

Um eine Zone hinzuzufügen, ist lediglich ein Online-Formular auszufüllen. Dabei sind die Angaben des Wohnortes, also das zu sperrende Gebiet, der korrekte Name und die E-Mail-Adresse anzugeben. Registriert man sein erstes Grundstück, muss man seinen Wohnort nicht offiziell nachweisen. Bei einer weiteren Anmeldung ist jedoch ein Beleg, wie etwa ein Meldezettel, erforderlich.

Nachdem die Anfrage via E-Mail bestätigt worden ist, rechnet die Datenbank die Wohnort-Angabe in Längen- und Breitengrad um. Darüber hinaus werden markante Punkte, die das Ende des Grundstückes festhalten, eingerechnet. Die Daten werden anschließend an Drohnen-Hersteller übermittelt, sodass sie in die Programmierung der Geräte aufgenommen werden.

Regeln für Drohnen-Besitzer

Vergleichbare Sperrzonen sind in vielen Geräten sogar schon vorprogrammiert, denn Flughäfen oder Militär-Stationen haben diese Gebiete schon sehr lange angegeben. Auch Nationalparks dürfen nicht einfach überflogen werden. Für jeden Drohnen-Besitzer gilt es, einen Abstand von mindestens acht Kilometern einzuhalten.

Wohnt man in einer Sperrzone oder in deren Nähe und möchte seine eigene Drohne fliegen lassen, muss man seinen Wohnsitz offiziell nachweisen. No Fly Zone entsperrt diesen Bereich dann für den Nutzer. Seinen eigenen Wohnsitz kann eine angemeldete Person jederzeit selbst wieder freigeben.

Quelle: www.pressetext.com/Sabrina Manzey

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