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Strafrechtler kritisieren härtere Strafvorschriften für "Cyber-Grooming"

Archivmeldung vom 16.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Oleg Rosental / pixelio.de
Bild: Oleg Rosental / pixelio.de

Führende Strafrechtler stehen einer Ausweitung der Strafvorschriften zur Kontaktaufnahme zwischen Pädophilen und Kindern im Internet, dem sogenannten "Cyber Grooming", skeptisch gegenüber. Neben anderen hatte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) Nachbesserungen gefordert. "Von bestehenden Schutzlücken kann aber keine Rede sein", sagt der Hallenser Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski. Das "Cyber-Grooming" sei bereits jetzt strafrechtlich erfasst.

Dabei drohten Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Auch Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, hält "aus rechtlichen und praktischen Gründen" wenig von Verschärfungen. Zurückhaltung sei schon deshalb geboten, sagt der Konstanzer Strafrechtler Jörg Eisele, weil es um bloße Vorbereitungshandlungen gehe. Schon im geltenden Recht gebe es eine solche "extreme Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes" wie sonst nicht einmal bei Mord. Bereits jetzt sei "rational kaum nachvollziehbar", sagt Fischer, dass die versuchte Verabredung im Internet mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werde, die "tatsächliche Verabredung unter Anwesenden" in der wirklichen Welt aber straflos sei. Die Debatte um eine Ausweitung der Strafvorschriften wurde ausgelöst durch die Fernsehreihe "Tatort Internet" auf RTL 2 mit Stephanie zu Guttenberg, der Frau des Bundesverteidigungsministers.

"Die Diskussion geht am eigentlichen Problem vorbei", sagt Eisele. "Da hat man eine Sendung gemacht, ohne vernünftig juristisch zu recherchieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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