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Bundeskartellamt droht Facebook mit Datensammel-Verbot

Archivmeldung vom 26.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskartellamt erhöht den Druck auf Facebook. Amtspräsident Andreas Mundt zeigt sich entschlossen, Konsequenzen aus möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht durch das weit verbreitete soziale Netzwerk zu ziehen. "Sollten wir abschließend feststellen, dass ein Missbrauch von Marktmacht vorliegt, werden wir diesen abstellen", sagte Mundt der "Welt".

"Ein mögliches Ergebnis wäre es in diesem Fall, dem Unternehmen zu untersagen, Daten seiner Nutzer so wie bislang auch auf Drittseiten zu sammeln und weiter zu verwerten." Die Wettbewerbsbehörde hatte 2016 ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Der Verdacht: Der Konzern verbinde über das Facebook-Netz gesammelte Daten mit Daten außenstehender Quellen, ohne die Nutzer darüber ausreichend aufzuklären. Das Amt untersucht, ob dies den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bedeutet. Nach einer kürzlich veröffentlichen vorläufigen Einschätzung ist davon auszugehen. Eine endgültige Entscheidung ist für den Frühsommer dieses Jahres zu erwarten.

"Facebook ist fraglos ein großes, mächtiges Unternehmen und spielt eine zentrale Rolle im Bereich der sozialen Netzwerke", begründete Kartellamtspräsident Mundt "Welt" das Eingreifen der Wettbewerbsbehörde. "Die Art und Weise, wie das Unternehmen Daten erhebt und verwertet hat nicht nur uns, sondern auch Daten- und Verbraucherschützer alarmiert." Es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Macht auf der einen Seite und dem zu weitgehenden Datensammeln auf der anderen Seite. Das Verfahren weist nach Einschätzung renommierter Experten aber weit über Facebook hinaus. "Der Fall hat eine besondere Bedeutung, weil er das bisher ungeklärte Verhältnis von Wettbewerbsrecht und Datenschutz betrifft", sagte der frühere Chef der Monopolkommission Daniel Zimmer "Welt".

Zu klären sei, ob eine Kartellbehörde Datenschutzverstöße verfolgen darf. Ein Argument dafür könne sein, dass manche Verstöße nur aufgrund der großen Marktmacht eines Unternehmens möglich seien - etwa wenn Nutzer nur deshalb einer weit reichenden Verwendung ihrer Daten zustimmten, weil sie auf einen Anbieter angewiesen seien. Das Unbehagen vieler Menschen angesichts des intensiven Sammelns von Daten etwa durch Facebook und Google wachse, sagte Zimmer. "Den Einzelnen kann ein Gefühl der Ohnmacht beschleichen: Er kann nicht einschätzen, was alles der ihm gegenüberstehenden Großkonzern über ihn weiß und zu welchen Zwecken die zusammengeführte Information eines Tages eingesetzt werden könnte."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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