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Piraterie-Krieg: Hotfile verklagt Warner Bros.

Archivmeldung vom 28.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hotfile vs. Warner: Auf Klage folgt Gegenklage. Bild: flickr.com/Xurble
Hotfile vs. Warner: Auf Klage folgt Gegenklage. Bild: flickr.com/Xurble

Wenn es um die Bekämpfung von illegalen Raubkopien im Web geht, kennt die Filmindustrie weiterhin kein Pardon. Wie der aktuelle Rechtsstreit zwischen der Motion Picture Association of America (MPAA) und dem Filehosting-Portal Hotfile zeigt, der in den USA gerade für einige Aufregung sorgt, lassen sich die mutmaßlichen Online-Piraten mittlerweile durch rechtliche Schritte aber bei weitem nicht mehr so schnell einschüchtern.

So bereitet der im Januar 2011 von fünf Hollywood-Studios verklagte Anbieter nun seinerseits eine Klage gegen Warner Bros. http://www.warnerbros.com vor, in der dem Unternehmen die missbräuchliche Verwendung des eigenen Anti-Piraterie-Tools vorgeworfen wird.

"Wir haben Beweise dafür, dass Warner das von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellte Anti-Piraterie-Tool unsachgemäß dazu eingesetzt hat, um Material von der Seite zu löschen", zitiert das Branchenportal TorrentFreak aus den offiziellen Gerichtsakten zum laufenden Verfahren. Im Zuge der Nutzung des Tools soll Warner etwa mitunter auch Inhalte beseitigt haben, für die das Studio gar nicht selbst die Urheberrechte besitze. In einigen Fällen habe die Hollywood-Firma sich nicht einmal die Mühe gemacht, den konkreten Content der Beiträge zu prüfen, bevor diese von der Seite gelöscht wurden, so der Vorwurf der Hotfile-Betreiber.

"Echte Kriminelle lassen sich nicht einschüchtern"

"Die Piraterieszene im Internet hat sich innerhalb der letzten Jahre zunehmend professionalisiert und weist heute einen sehr hohen Organisationsgrad auf", erklärt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) http://www.gvu.de , auf Anfrage von pressetext. Bestes Beispiel hierfür sei die berüchtigte Streaming-Plattform Kino.to, die nicht als einzelnes Portal zu sehen sei, sondern vielmehr als ausgeklügeltes System aus Webseite, File-Hostern, bezahlten Uploadern und sogenannten Freischaltern, die für die Qualitätskontrolle der illegalen Raubkopien zuständig sind.

"Die Betreiber derartiger Seiten, die Online-Piraterie in einem kommerziellen Ausmaß betreiben, sind echte Kriminelle und lassen sich von rechtlichen Schritten nicht mehr so schnell einschüchtern", so Ehlers weiter. Die GVU reagiere auf diese Entwicklung unter anderem mit einer Forcierung der Vorermittlungen. "Um dem hohen Piraterie-Niveau entgegentreten zu können, müssen wir heute wesentlich umfangreichere und komplexere Ermittlungen betreiben. Vielfach sind wir auch auf die Insider-Informationen aus der Szene angewiesen", erläutert Ehlers.

Hotfile-Anwälte warten noch ab

Zum aktuellen Rechtsstreit in den USA könne die GVU-Sprecherin aber kein Kommentar abgeben. Wie sich dieser weiterentwickelt, hängt laut TorrentFreak-Bericht vor allem von den Erkenntnissen der Hotfile-Anwälte ab. Diese wollen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei spezifischen Details zum Verfahren verlautbaren. Ob und wann eine offizielle Gegenklage gegen Warner Bros. eingereicht wird, ist somit noch offen.

Quelle: www.pressetext.com / Markus Steiner

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