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Datenschützer warnen vor Einsatz von Einbruchs-Prognosesoftware

Archivmeldung vom 17.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Antje Delater / pixelio.de
Bild: Antje Delater / pixelio.de

Datenschützer warnen vor dem Einsatz von computergenerierten Prognosen für die Kriminalitätsbekämpfung. "Die Erstellung von Prognosen, an deren Ende Personen nur aufgrund einer statistischen Wahrscheinlichkeit unter den Verdacht geraten, Straftaten zu begehen oder zu Störern zu werden, ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten fragwürdig", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem "Handelsblatt".

Sie widerspreche der "für unser Rechtssystem fundamentalen Unschuldsvermutung, ist fehleranfällig und ersetzt polizeiliche Einschätzungen durch automatisierte intransparente Maschinenlogik". Hintergrund ist, dass derzeit in mehreren Bundesländern das sogenannte "Predictive Policing", die vorausschauende Polizeiarbeit mittels einer Prognose-Software, getestet wird.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, bezweifelt die Wirksamkeit solcher Polizeimethoden. "Die Bezeichnung Predictive Policing klingt nach einem magischen Algorithmus, der immer korrekte Vorhersagen über Tatorte oder sogar Täter liefert, bevor die Tat stattfindet - à la Minority Report", sagte Hansen der Zeitung.

"Dieser Marketing-Begriff verführt dazu, dass man blind dem Computer vertraut, ohne verstehen zu können, wie Daten zusammengeführt werden." Daher müssten die Funktionsweise und auch etwaige Nebenwirkungen offengelegt werden. Caspar hält den Einsatz solcher Software datenschutzrechtlich nur dann für unproblematisch, "solange die Analyse auf anonymisierter Datenbasis erfolgt und kein Personenbezug herstellbar ist".

Soweit Systeme wie "PreCobs" keine personenbezogenen Daten verwendeten, sei dagegen nichts zu sagen. "Gleichwohl ist der Übergang zwischen Anonymität und Personenbezug höchst interpretationsbedürftig, was insbesondere bei der Entwicklung derartiger Modelle zu beachten ist", fügte Caspar hinzu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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