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Recht auf Privatkopie anerkannt

Archivmeldung vom 26.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Ein französisches Berufungsgericht hat überraschend entschieden, dass ein Kopierschutz auf DVDs unzulässig ist. Denn der Kopierschutz behindert die Erstellung von Privatkopien. Berichtet intern.de

Dem Verbraucherverband "UFC-Que Choisir" ist damit bei den DVD-Datenträgern (vorläufig) gelungen, was ihm bei CDs als Musikdatenträger verwehrt blieb. Die Gegenseite, die Filmgesellschaften Les Films Alain Sarde und Studio Canal dagegen haben mit der Entscheidung eine schwere Niederlage erlitten. In erster Instanz war die Klage gegen sie noch abgewiesen worden.

Das Gericht tadelte die Filmhersteller dabei in erster Linie wegen ihrer unzureichend erfüllten Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher. Zwar sei auf den fraglichen DVDs der Schriftzug "CP" für "Copie prohibée" angebracht gewesen. Doch das sei mit zu kleinen Zeichengrößen erfolgt und außerdem nicht ausführlich genug beschrieben gewesen.

Die Filmunternehmen wurden nun zusätzlich dazu verdonnert, den betroffenen Verbrauchern Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zu zahlen. Eine Schadensersatzforderung des Verbraucherverbandes dagegen wurde vom Gericht als unbegründet abgelehnt.

Doch das dürfte UFC-Que Choisir zunächst einmal gleichgültig sein, denn das Hauptziel der Klage wurde erreicht: Das Recht auf Erstellung einer Privatkopie wurde vom Gericht ausdrücklich anerkannt. Und dieses Argument kann nun auch in anderen Verfahren Anwendung finden, bei denen es um den den Einsatz von Kopierschutzverfahren geht.

Der Verband der Video-Verleger Frankreichs ("Syndicat de l'édition vidéo") sieht die Entscheidung dagegen - verständlicherweise - mit Sorge. Man fürchtet nun von Seiten des Verbandes um die Zukunft des Kopierschutzes allgemein. Daher werde man die Entscheidung sowie die möglichen rechtlichen Schritte genauestens prüfen. Doch auch ohne diese Ankündigung dürfte klar sein, dass dieses Verfahren noch lange nicht abgeschlossen.

Schon jetzt beruft sich der Verband auf die Europäische Direktive zum Urheberschutz, die Kopierschutzverfahren explizit erwähnt. Die französische Auslegung dieser Richtlinie hat man also innerlich schon längst hinter sich gelassen.

Quelle: http://www.intern.de/news/6673.html

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