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Gesetzliche Unfallversicherung: Laserdrucker eher in separaten Räumen betreiben

Archivmeldung vom 31.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Multifunktions-Laserdrucker
Multifunktions-Laserdrucker

Nach einer veröffentlichten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu Laserdruckeremissionen gibt es keine Hinweise darauf, dass Emissionen aus Laserdruckern messbare Gesundheitsschäden hervorrufen.

Ein anderes Thema sei die vermeidbare Belästigung durch den Betrieb der Drucker; für eine solche Belästigung ergaben sich Hinweise in den psychologischen Untersuchungen der Studie. "Deshalb raten wir Betrieben weiterhin dazu, Laserdrucker und Kopiergeräte in einem separaten Raum zu betreiben, soweit dies arbeitsorganisatorisch sinnvoll ist", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. "Dafür spricht schon der Schutz der Beschäftigten vor der Belästigung durch Lärm, Wärme und den Geruch, den die Geräte entwickeln." Hintergrund der Studie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten waren Berichte, nach denen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Geräte bei einigen Beschäftigten gesundheitliche Symptome auftraten: zum Beispiel Atemprobleme und Kopfschmerzen. Im Rahmen der Studie wurden Testpersonen Laserdruckeremissionen unter systematisch variierten, kontrollierten Bedingungen ausgesetzt; dabei wurden Laserdrucker mit sehr niedriger und sehr hoher Emission verwendet. Zu den Probanden zählten Gesunde, Personen mit einer unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege, Personen mit Asthma und Personen, die über gesundheitliche Probleme durch Laserdrucker berichteten.

In ihrem Abschlussbericht kommen die Forscher der LMU und der BAM zu dem Ergebnis: Es seien keine belastbaren Hinweise darauf zu finden, dass Laserdruckeremissionen objektiv messbare Erkrankungsprozesse verursachen, die den von Betroffenen geschilderten Beschwerden entsprechen. So seien keine spezifisch auf die Emissionen zurückführbaren Änderungen der Lungenfunktion oder von Markern für Entzündungen beobachtet worden. Dies sei trotz der großen Zahl von Probanden, der Berücksichtigung von vermutlich besonders empfindlichen Personen und des Einsatzes aufwändiger und genauer Messmethoden der Fall gewesen. Die Wissenschaftler weisen einerseits darauf hin, dass ihre Untersuchungen nur einen relativ kurzen Zeitraum sowohl der Exposition als auch der Nachbeobachtung abdeckten. Andererseits überstiegen die Partikelkonzentrationen bei den Untersuchungen die an Arbeitsplätzen üblichen Werte deutlich, so dass die Wahrscheinlichkeit für eine Wirkung gesteigert war. Aus den Ergebnissen ließen sich daher nur begrenzt Aussagen zu möglichen Langzeitfolgen der Einwirkung von Laserdruckeremissionen ableiten. Im Vergleich zu Erkenntnissen zu anderen Schadstoffen sprächen die Ergebnisse jedoch dagegen, dass Laserdrucker ein wesentliches Gesundheitsrisiko darstellten.

Die DGUV hat die Studie der LMU und der BAM im Rahmen ihrer Forschungsförderung finanziell unterstützt. Ziel der DGUV war, Daten über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Drucker- und Kopiereremissionen zu gewinnen. Auf das Studiendesign, die Durchführung der Studie sowie die Ergebnisse oder deren Auswertung hatte die DGUV keinen Einfluss. Der Ergebnisbericht wird auf der Seite der DGUV im Internet veröffentlicht. Der Bericht ist frei zugänglich unter folgenden Links:

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (ots)

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