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Gebraucht-Software: Microsoft macht erneut Rückzieher

Archivmeldung vom 15.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Microsoft muss erneut Behauptungen zurücknehmen, die das Unternehmen gegen den Software-Gebrauchthandel verbreitet hatte. Dies haben die Microsoft-Anwälte gegenüber usedSoft rechtsverbindlich erklärt.

Damit verliert der Software-Monopolist seine Hauptargumente im Zuge seiner aktuellen Verleumdungskampagne gegen usedSoft. Die Microsoft-Anwälte kamen damit einer einstweiligen Verfügung zuvor und erkannten von sich aus eine Vertragsstrafe an, falls Microsoft die Behauptungen wiederholt.

Microsoft wird künftig nicht mehr behaupten, das jüngste OLG-Urteil in Sachen Oracle sei eine abschließende Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software. Auch die Aussage, die Entscheidung habe in jeglicher Hinsicht einen Schlusspunkt unter den Handel mit gebrauchter Software zugunsten der Software-Hersteller gesetzt, wird nicht mehr verwendet.

Beide Behauptungen sind also nur noch dann möglich, wenn Microsoft zugleich darauf hinweist, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Diese Behauptungen haben damit jegliche Aussagekraft verloren. Schließlich werden noch Jahre vergehen, bis der Bundesgerichtshof eine letztinstanzliche Entscheidung fällt. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung gehen Beobachter davon aus, dass der BGH dann für den Handel mit Gebraucht-Software entscheiden wird.

"Tatsächlich kann weder von einer abschließenden Entscheidung noch gar von einem Schlusspunkt gesprochen werden", sagte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider heute in München. "Das Urteil des OLG München ist nämlich nicht nur nicht rechtskräftig, sondern gilt auch nur für Oracle-Software."

So hatte auch das Landgericht München in seinem Microsoft-Urteil erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die beiden Fälle (Oracle- und Microsoft-Software) nicht vergleichbar seien. Auch Oracle hatte gegenüber dem OLG ähnlich argumentiert. Das Landgericht München hat folgerichtig in seinem rechtskräftigen Microsoft-Urteil entschieden, "dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."

Microsoft greift in den letzten Wochen zu immer unfaireren Mitteln, um unliebsame Konkurrenz aus dem Markt zu drängen. Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft diesen Weg gewählt, weil das Unternehmen aufgrund der bisher ergangenen Urteile davon ausgehen muss, vor Gericht gegen usedSoft zu verlieren.

Quelle: usedSoft

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