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Kein pauschaler Schadensersatz bei lahmem Internet

Archivmeldung vom 25.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schnecke auf der Uhr: Lange Ladezeit frustriert. Bild: pixelio.de/D. Schneider
Schnecke auf der Uhr: Lange Ladezeit frustriert. Bild: pixelio.de/D. Schneider

Die Bundesregierung will Verbraucher nicht pauschal entschädigen lassen, wenn diese Internetanschlüsse mit mangelnder Leistungsfähigkeit bekommen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.

Obwohl Telekommunikationsanbieter oft hohe Datengeschwindigkeiten versprechen, bekommt laut "Spiegel" gerade mal die Hälfte der Kunden mehr als 60 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner hält das für "Bandbreitenbetrug" und fordert einen pauschalierten Schadensersatzanspruch, vergleichbar mit Fluggastentschädigungen oder den Fahrgastrechten bei verspäteten Zügen.

Ein solcher Schadensersatz sei "dem deutschen Rechtssystem fremd", heißt es jedoch in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Rößner. Außerdem seien die Nachteile bei verspäteten Flügen oder Zügen "deutlich größer" als eine abweichende Internetbandbreite. "Das ist ein Beleg dafür, dass das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer guten Internetanbindung noch immer fehlt", sagte Rößner dem Nachrichtenmagazin. Die Bundesregierung verweist stattdessen auf das Portal "Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur. Damit könnten Verbraucher dem Anbieter zeigen, dass ihr Anschluss nicht "vertragstreu" funktioniere und so etwa eine Vertragsanpassung erreichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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