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Datenschutzbeauftragte kritisiert automatisches Scannen von E-Mails

Archivmeldung vom 11.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Maik Schwertle / pixelio.de
Bild: Maik Schwertle / pixelio.de

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat das automatische Scannen von E-Mail-Inhalten auch deutscher Kunden bei Google und Microsoft als Eingriff in die Grundrechte kritisiert.

Sollten die Internet-Giganten tatsächlich systematisch Mail-Inhalte scannen, wäre das ein "massiver Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierten Rechte des Fernmeldegeheimnisses sowie in das Recht auf informationelle Selbst bestimmung", sagte Voßhoff dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "In jedem Fall sollten strengere Sanktionen für Verstöße gegen das bereits geltende Recht erwogen werden."

Ein Tipp des Suchmaschinen-Giganten Google nach einer automatischen Überprüfung von E-Mails hatte geholfen, einen wegen des Besitzes von Kinderpornografie verdächtigen Mann in den USA festzunehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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