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Staatsrechtler: Facebook-Nutzer geben Persönlichkeitsrechte auf

Archivmeldung vom 24.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aufgabe der Persönlichkeit: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)
Aufgabe der Persönlichkeit: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mehrere Verfassungsjuristen sehen deutsche Facebook-Nutzer im Fall eines Missbrauchs ihrer Daten in einer rechtlich schwierigen Situation. Facebook sei zwar "auf Grund seiner monopolartigen Stellung und überragenden Marktmacht gehalten, wirksame Vorkehrungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu treffen", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem "Handelsblatt", das sei offenbar nicht erfolgt, vielmehr habe Facebook Zugang zu Nutzerdaten gewährt.

Degenhart weiter: "Allerdings bin ich der Auffassung, dass derjenige, der seine Daten an Facebook weitergibt, damit auch seine Persönlichkeitssphäre in erheblichem Umfang preisgibt und sich nicht uneingeschränkt auf seine Persönlichkeitsrechte berufen kann." Eine unberechtigte Weitergabe von persönlichen Daten würde zwar genauso wie ein unberechtigtes "Sich-Verschaffen" solcher Informationen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung tangieren. "Allerdings sind es hier private Unternehmen, denen der Eingriff zuzurechnen ist", betonte Degenhart. "Diese sind nicht unmittelbar grundrechtsgebunden." Ähnlich sieht es der Staatsrechtler Joachim Wieland.

"Die Rechtsbeziehungen deutscher Nutzer zu Facebook sind privatrechtlich, so dass sich die Nutzer nicht unmittelbar auf Grundrechte berufen können, wohl aber auf eine Verletzung des vereinbarten Schutzes ihrer Daten", sagte der Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem "Handelsblatt". Auch die rechtlichen Möglichkeiten staatlicherseits, etwa juristisch gegen Facebook vorzugehen, hält Wieland für begrenzt. Aus den Grundrechten folgten zwar Schutzpflichten des deutschen Staates für deutsche Facebook-Nutzer, sagte er.

"Der Staat verfügt allerdings über ein weites Ermessen, wie er seine Schutzpflichten erfüllt, so dass eine Klage nicht ganz einfach sein dürfte." Degenhart sieht die Rolle öffentlicher Institutionen in der Facebook-Debatte generell kritisch. "Sie sollten jedenfalls zurückhaltend sein und die Datenkrake nicht noch füttern", s! agte er. "Warum zum Beispiel muss eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt auf Facebook zu finden sein", fragte der Jurist. "Wenn öffentliche Institutionen glauben, sie müssten auf Facebook präsent sein, tragen sie bei zur bedrohlichen Omnipräsenz und Marktmacht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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