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Gericht verbietet iPhone-Reklame

Archivmeldung vom 28.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Ein deutsches Gericht hat die Werbung von T-Mobile für einen iPhone-Tarif verboten. Die Richter fanden die Reklame für einen Apple-Handy-Vertrag irreführend, weil sie "einen freien Internet-Zugang mit unbegrenzter Datenflatrate" verspricht.

Geklagt hatte der Düsseldorfer Internet-Telefonie-Anbieter Indigo Networks. Das Unternehmen betreibt das Voice-over-IP-System Sipgate - und reagierte mit der Klage auf eine Abmahnung durch die Anwälte von T-Mobile.Das Hamburger Landgericht folgte der Argumentation der Rechtsvertreter von Indigo und erklärte die Werbung der Deutschen Telekom für das Apple-Handy für unzulässig. Der iPhone-Tarif "Complete" dürfe nicht mehr mit "freiem Internet-Zugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben werden, befand das Gericht (Aktenzeichen: 315 O 360/08).

Indigo Networks hatte erfolgreich moniert, dass der Internet-Zugang eben nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Zudem werde die Bandbreite des Internet-Zugangs ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt. Auch der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels sei mit dem T-Mobile-Vertrag nicht erlaubt.

Zuvor war T-Mobile gerichtlich gegen Sipgate vorgegangen, weil die Software auch für das iPhone angeboten worden war. Damit lassen sich kostenlose oder sehr günstige Internet-Telefonate führen, sobald das Telefon in einem W-Lan angemeldet ist, also drahtlosen Internet-Zugang auf anderem Weg als über ein Mobilfunknetz hat. T-Mobile hatte Sipgate vor etwa zwei Wochen abmahnen lassen - nun schlug der VoiP-Anbieter zurück.

"Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internet-Radios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar", argumentierte Indigo.

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