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Aufwand für Telekommunikations-Überwachung wird nur teilweise erstattet

Archivmeldung vom 07.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen müssen, wird es künftig eine spezielle Aufwandsentschädigung geben. Gestern hat der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz beschlossen, auf das sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss geeinigt haben.

„Das Gesetz weist in die richtige Richtung und erfüllt einige Kernforderungen der Wirtschaft“, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Von einer angemessenen Kostenerstattung für die Unternehmen kann aber weiterhin nicht die Rede sein.“ BITKOM kritisiert, dass im Rahmen des Konjunkturpakets einerseits Milliardenbeträge für marode Unternehmen aufgewendet werden, man andererseits der Zukunftsbranche Telekommunikation nicht einmal die berechtigten Ansprüche auf Kostenerstattung erfüllt.
 
Vorgesehen sind nunmehr pauschale Entschädigungssummen für Auskünfte über Gesprächsdaten oder die Mitwirkung bei der Telefonüberwachung. Die Unternehmen sind dazu per Gesetz verpflichtet und haben Millionenbeträge in Technik und Personal investiert. Bisher wurde nur der personelle Aufwand zu einem sehr kleinen Teil erstattet. „Nach dem neuen Gesetz werden zumindest die laufenden Kosten zu einem größeren Teil ersetzt“, erklärt Prof. Scheer. Dabei geht es um jährliche Beträge in zweistelliger Millionenhöhe.
 
Nicht berücksichtigt sind die einmaligen Investitionen der Unternehmen. So mussten für die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung allein die Telefongesellschaften 75 Millionen Euro in Technik investieren. „Es fehlt noch eine Grundlage zur Erstattung der immensen Investitionskosten“, unterstrich BITKOM-Präsident Scheer. „Für diese Kosten müssen die Unternehmen durch ein separates Gesetz entschädigt werden. Es sollte noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.“ Die Unternehmen seien ein zuverlässiger Partner der Behörden, aber die Kosten der Kommunikationsüberwachung müsse der Staat tragen. Die innere Sicherheit sei eine ureigene Staatsaufgabe. „Es zwingt ja auch niemand die Autoindustrie, kostenlose Polizeiwagen zu liefern.“

Quelle: BITKOM

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