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Umfrage: Internetnutzer gegen das Leistungsschutzrecht

Archivmeldung vom 04.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Im Streit um das so genannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger nehmen die Internetnutzer eine klare Position ein: 85 Prozent der Internetnutzer in Deutschland lehnen es laut einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ab, dass die Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen an die Verlage bezahlen sollten. Gleichzeitig sollten demnach aber auch die Verlage als Betreiber von Nachrichtenseiten nicht dafür zahlen, dass ihnen die Suchmaschinen über die entsprechenden Links Nutzer zuführen.

42 Prozent der befragten Internetnutzer suchten ausschließlich oder häufig in Suchmaschinen nach aktuellen News. "Nachrichtenseiten im Internet bekommen einen Großteil ihrer Besucher über Suchmaschinen, was ihnen höhere Werbeerlöse verschafft. Beide Seiten profitieren voneinander", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Beratung im Bundestag.

Im Plenum wird am Donnerstag über einen von der Opposition eingebrachten Gesetzentwurf abgestimmt, der die Aufhebung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorsieht. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im März 2013 nach intensiven Bundestagsdebatten und vehementem Gegenwind aus Wissenschaft und Wirtschaft mit einer knappen Mehrheit im Bundestag verabschiedet.

In der Anhörung im Bundestagsausschuss Digitale Agenda haben sich am Mittwoch neben der Bitkom-Vertreterin erneut alle weiteren geladenen Sachverständigen aus der Wissenschaft gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. "Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bremst deutsche Suchmaschinen-Start-Ups aus, schränkt den Informationsfluss im Internet ein und stößt auf gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken", so Rohleder. "Es sollte zügig abgeschafft werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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