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Gericht bestätigt Stopp der "Kölner Branchen" wegen Datenklau

Archivmeldung vom 18.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Köln hat am 14. Oktober 2005 seinen Beschluss vom 12. September 2005 bestätigt, mit dem den Herausgeberinnen der "Kölner Branchen" und "Bonner Branchen" - der Kölner Branchen Verlags-GmbH und der Schmidt Media GmbH - durch Einstweilige Verfügung verboten wurde, ihre aktuellen Branchenverzeichnisse weiter zu veröffentlichen und zu verteilen.

Damit hat das Gericht die Urheberrechtsverletzungen der vorgenannten Verlage bestätigt. Bei der Gerichtsverhandlung am 30. September 2005 wurde von den Vertretern der vorgenannten Verlagsgesellschaften nach eigenen Angaben bestätigt, dass sie Teilnehmerdaten aus der CD-ROM "klickident" ausgelesen und teilweise in die Datenbestände ihrer Branchenverzeichnisse eingebracht haben. Darin sah das Gericht eine Urheberrechtsverletzung, da die CD-ROM "klickident" in der Bundesrepublik Deutschland nicht vertrieben und eingesetzt werden darf. Diese Tatsache war in Branchenkreisen allgemein bekannt.

Quelle: Pressemitteilung Greven's Adreßbuch-Verlag Köln GmbH

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