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Bitkom: DSGVO-Anforderungen Grund für schlechte Smartphone-Apps

Archivmeldung vom 17.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Die teilweise gravierenden Datenschutz-Mängel bei Smartphone-Apps führt der IT-Verband Bitkom auf die umfangreichen Anforderungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurück. "Viele Unternehmen hadern immer noch mit der Umsetzung der DSGVO, weil der Aufwand hoch ist und viele Rechtsbegriffe nicht eindeutig formuliert sind", sagte die Bitkom-Rechtsexpertin Susanne Dehmel dem "Handelsblatt".

Viele sähen sich zudem in einer "regulatorischen Zwickmühle". "Einerseits müssen sie umfangreiche Informationspflichten erfüllen und andererseits sollen die notwendigen Erklärungen möglichst knapp und verständlich sein", so Dehmel weiter. Dies widerspreche sich umso mehr, je komplexer die Datenverarbeitungsprozesse seien. Für App-Anbieter komme erschwerend hinzu, dass alle Informationen für kleine Displays angepasst werden müssten. "Hier wären bessere Hilfestellungen und klare Guidelines seitens der Aufsichtsbehörden wünschenswert", so die Bitkom-Rechtsexpertin. Hintergrund ist eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie des Bonner Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Infas).

50 für den deutschen Markt relevante Android-Apps aus dem Google Play Store seien dabei untersucht worden, berichtet die Zeitung. Der erste Testlauf habe im November 2017 stattgefunden, der zweite nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018. Insgesamt müsse - genau wie bei der Prüfung 2017 - "ein negatives Fazit gezogen werden", konstatieren die Autoren der Studie, über die das "Handelsblatt" berichtet. Demnach habe keine der geprüften Apps eine "sehr gute oder gute Bewertung" erzielen können. Der Anteil der mit "mangelhaft" bewerteten Apps sei zwar auf 10 Prozent gesunken. Gut die Hälfte der Apps werde aber, wie bereits 2017, mit "ausreichend" bewertet, berichtet die Zeitung weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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