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Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten

Archivmeldung vom 13.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Bundesinnenministerium denkt daran, Anonymisierungsdienste zur Protokollierung von Verbindungsdaten zu verpflichten. Berichtet heise online am heutigen Mittwoch

Aus dem Inholt:

Dies geht aus einer Fußnote im Anhang der Umfrage der Regulierungsbehörde zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten hervor. Darin heißt es: "In Fällen, in denen die vom Internet-Access-Provider ursprünglich vergebene IP-Adresse durch Proxyserver oder Anonymisierungsdienste verändert wurde und die ursprünglich vergebene IP-Adresse nicht im Header mitgeliefert wird, sollten diese Proxyserver oder Anonymisierungsdienste aus fachlicher Sicht ebenfalls zu einer Protokollierung verpflichtet werden.

Laut eines Sprechers der Regulierungsbehörde wurde der fragliche Anhang vom Bundesinnenministerium verfasst, deshalb wolle man dazu keine Stellung nehmen.

Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit, ob diese gezielte Protokollierung von Verbindungsdaten verdächtiger Nutzer derzeit überhaupt noch möglich ist. Dabei gehe es darum, ob neue Anonymisierungsdienste ein solches Vorgehen zuließen beziehungsweise neue Anonymisierungstechniken dies verhinderten. "Die Entwicklung in diesem Bereich schreitet rasch voran", erklärte der Sprecher. Eine Änderung der geltenden Rechtslage sei aber nicht geplant.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58528

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