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Der Vorleser sorgt für Proteste

Archivmeldung vom 13.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Nein, ausnahmsweise geht es nicht um den Kinofilm, sondern um den neuen Kindle. Stein des Anstoßes sind zwei kleine Lautsprecher an der Rückseite des Geräts, über die man sich die Texte vorlesen lassen kann. Jetzt fürchten die Autoren um ihre Hörbuchverkäufe.

«Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorlesen zu lassen», beschwerte sich Paul Aiken, Chef der größten US-amerikanischen Schriftstellergewerkschaft Authors Guild, im Wall Street Journal. Es handele sich dabei um ein Audiorecht, das in der Urhebergesetzgebung als abgeleitetes Recht geschützt sei, so die Argumentation der Autorenseite. Sprich: Die Autoren sehen die Vorleserfunktion des Kindle als Verletzung ihrer Hörbuchrechte.

Diesen Vorwurf kann Amazon nicht verstehen. Der Konzern weist darauf hin, dass der digitale Text nur von einer Computerstimme versprachlicht wird, was niemand mit der Qualität eines Audiobuchs verwechseln könne. Diese Aussage stimmt sicherlich – zumindest derzeit noch.

Die Reaktion der Autoren wird erst verständlich, wenn man sich ansieht, was zuvor in der Musik- und Filmbranche passiert ist. Wahrscheinlich fürchten die Schriftsteller, von der Digitalisierung ähnlich überrollt zu werden, wie die Musiker und Drehbuchautoren zuvor. Ihnen geht es um klare Regelungen für die digitale Zukunft und den Schutz ihres geistigen Eigentums. Dafür wollen sie an Amazons Kindle frühzeitig ein Exempel statuieren.

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