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Google-Bildersuche vor dem Aus?

Archivmeldung vom 13.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Millionen Internetnutzer verwenden die Google-Bildsuche im Internet - die Klage eines Künstlers aus Hamburg kann ihr jetzt jedoch den Garaus machen: Der Künstler will nicht, dass Google Vorschaubilder seiner Comicfigur "PsykoMaN" in der Ergebnisliste seiner Bildersuche zeigt.

Er klagte deshalb beim Hamburger Landgericht gegen Google und andere Firmen, die auf ihren Internetseiten diese Bildersuche zur Verfügung stellen.

Das Hamburger Gericht gab jetzt dem Künstler recht: Google verletze das Urheberrecht und müsse dafür sorgen, dass in seiner Bildersuche keine PsykoMaN-Motive mehr erscheinen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, deshalb bleibt zunächst alles beim Alten. Sollten jedoch weitere Rechteinhaber klagen und andere Gerichte sich der Entscheidung anschließen, ist eine vernünftige Bildersuche im Internet kaum noch möglich. Alternativvorschlag des Landgerichtes: Google könne statt eines Vorschaubildes in der Bildersuche Texteinblendungen zeigen.

Google hält die Bildersuche für rechtmäßig und will in Berufung gehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Doch das ist nicht ohne Risiko: "Sollte der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht die Entscheidung des LG Hamburg bestätigen, wäre dies das Aus für Bildersuchen - sofern ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bilder verwendet werden", so der Stuttgarter Fachanwalt für IT-Recht Alexander Fischer.

Quelle: COMPUTERBILD

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